Stuttgart - Die Länder drängen auf schärfere Quarantäne-Regeln für Nicht-Geboosterte. Auf der Sonderkonferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern fordert unter anderem Baden-Württemberg, dass Nicht-Geboosterte, wenn sie sich in Quarantäne begeben müssen, ab 1. März keine Entschädigungszahlungen mehr bekommen sollen, berichtet das Portal "Business Insider".
Aktuell regelt das Infektionsschutzgesetz, dass Kontaktpersonen während ihrer Quarantäne für etwaige Einkommensausfälle entschädigt werden. Bereits seit dem 1. November gilt dies nur noch für doppelt Geimpfte. Unvollständig Geimpfte oder gänzlich Ungeimpfte erhalten also ohnehin keine Entschädigung, wenn sie sich in Quarantäne begeben müssen. Das Land Baden-Württemberg schreibt in der Begründung seines Antrags, dass inzwischen "von einer ausreichenden Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen das SARS-CoV-2-Virus auszugehen" ist.
Die Ständige Impfkommission empfehle seit dem 29. November die Auffrischungsimpfung für alle Personen im Alter über 18 Jahren. Allerdings soll es eine Karenzzeit bis zum 1. März geben, in der die Regelung noch nicht greift. Nicht geboosterte Bürger sollen bis dahin Zeit haben, um sich ihre Auffrischungsimpfung abzuholen. Ausnahmen gelten zudem weiterhin für alle, die sich nachweislich nicht gegen Corona impfen lassen können.
Foto: Wohnhaus (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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