Karsruhe - Digitale Vertragsdokumentengeneratoren im Internet sind zulässig. Das Anbieten von Rechtsdokumenten anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine sei keine unlautere Handlung, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag.

Anbieter solcher Generatoren würden "nicht in einer konkreten Angelegenheit des Nutzers tätig" und böten damit keine "unerlaubte Rechtsdienstleistung" an. Die über den üblichen Fall hinausgehenden individuellen Verhältnisse des Anwenders fänden - ähnlich wie bei einem Formularhandbuch - bei der Erstellung des Vertragsdokuments keine Berücksichtigung. Der Nutzer erwarte daher auch keine rechtliche Prüfung seines konkreten Falls, so die Karlsruher Richter. Konkret ging es in dem Verfahren um die Klage einer Rechtsanwaltskammer gegen einen juristischen Verlag.

Foto: Frau mit Tablet (über dts Nachrichtenagentur)

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