Berlin - Die Bundesregierung könnte bei der Zahlung von Corona-Wirtschaftshilfen im Gegenzug von den Unternehmen verlangen, dass diese keine Mitarbeiter betriebsbedingt entlassen. Zu diesem Ergebnis kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags nach Anfrage aus der Linksfraktion im Bundestag, über das der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet.

Der Staat habe bei den Bedingungen für finanzielle Förderung einen großen Entscheidungsspielraum, heißt es dort. Das soziale Anliegen, Menschen in Arbeit zu halten, bedeute keine willkürliche Ungleichbehandlung von Unternehmen. Die Linksfraktion fordert ein solches Kündigungsverbot nach dem Vorbild Österreichs schon länger. "Nur so lässt sich verhindern, dass Unternehmen die aktuelle Krise für Umstrukturierungen auf dem Rücken ihrer Beschäftigten missbrauchen", sagte Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion.

Foto: Flughafenarbeiter (über dts Nachrichtenagentur)

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