Berlin - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hält die Einführung eines nationalen Impfregisters im Zuge einer allgemeinen Impfpflicht für machbar. "Datenschutzrechtlich unmöglich ist ein nationales Impfregister nicht", sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).
Allerdings müsse die Politik zunächst konkret die Ziele benennen, die sie mit der Impfpflicht erreichen wolle, sodass man beurteilen könne, ob ein zentrales Impfregister notwendig sei. "Danach müssen die dafür notwendigen Datenerhebungen und -verarbeitungen geklärt werden, zusammen mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen", sagte Kelber. Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzt zudem darauf, dass wissenschaftliche Daten künftig besser auswertbar sind. Kelber begrüßte die Pläne der Ampel-Koalition, ein Forschungsdatengesetz auf den Weg bringen zu wollen.
"Gerade in der Corona-Pandemie wird deutlich, wie wichtig valide Daten für Modellierungen und die Bewältigung von Szenarien sind", sagte Kelber. Allerdings müsse dabei stets gelten, dass ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung keine Daten verwendet werden dürften.
Foto: Impfzentrum (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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