München - Der Bundesfinanzhof geht davon aus, dass spätere Rentnerjahrgänge nach der geltenden gesetzlichen Regelung von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen sein werden. Das geht aus einem Urteil des Münchener Gerichts vom Montag hervor.

Man habe in dem Verfahren erstmals eine konkrete Berechnungsformel für die doppelte Besteuerung festgelegt, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster. "Daraus ergibt sich, dass künftige Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung betroffen sein werden." In Einzelfällen könne dies auch schon für gegenwärtige Rentner gelten, die ihre Rente noch nicht allzu lang beziehen und in ihrer aktiven Zeit selbstständig tätig waren. Aus der Berechnungsgrundlage ergebe sich, dass der für jeden neuen Rentnerjahrgang geltende Rentenfreibetrag mit jedem Jahr kleiner werde, so der Bundesfinanzhof.

Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren. Im konkreten Fall wies das Gericht die Klage eines Steuerberaters gegen die Besteuerung seiner Rente zurück. Es liege in dem Fall keine Doppelbesteuerung vor, hieß es. Eine Entscheidung in einem ähnlichen weiteren Verfahren wird noch am Montagvormittag erwartet.

In Deutschland läuft seit 2005 eine Umstellung der Rentenbesteuerung. So wird schrittweise bis 2040 eine nachgelagerte Besteuerung verwirklicht, sodass die ausgezahlten Renten voll besteuert werden. Vor 2005 wurden stattdessen vorgelagert die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert. Grundlage der Umstellung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Rentner und pensionierte Beamte gleich behandelt werden müssen.

Eine doppelte Besteuerung der Renten in der Übergangsphase darf aber nicht erfolgen.

Foto: Alte und junge Frau sitzen am Strand (über dts Nachrichtenagentur)

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