Bonn - Der Bundesrechnungshof warnt vor erheblichen Haushaltsrisiken durch die Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und fordert das Bundesarbeitsministerium auf, mehr Transparenz zur Inanspruchnahme und zu den Ausgaben herzustellen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, über den das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) berichtet. Das Kurzarbeitergeld sei zwar "ein wesentliches Stabilisierungsinstrument des Arbeitsmarktes", heißt es in dem Bericht.

Insbesondere die vollumfängliche Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Aufstockung der Leistung ab dem vierten und achten Monat des Bezugs machten es aber "attraktiver und damit auch anfälliger für Mitnahmeeffekte und Missbrauch". Die Behörde verlangt deshalb, dass das Bundesarbeitsministerium seine Ausgabenprognose detaillierter darlegt. Außerdem sei es angesichts der "dynamischen Lage" nicht ausreichend, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Haushaltsausschuss des Bundestags nur einmal jährlich über die Entwicklung der Kurzarbeit informiere. Zudem müsse die Nürnberger Behörde stärker erkennbar machen, wie sie Missbrauchsrisiken des vereinfachten Verfahrens minimieren wolle. Auch sollte sie rasch die angekündigten Sonderprüfungen einleiten. Laut Bericht hat die BA bis einschließlich Oktober in diesem Jahr 18,4 Milliarden Euro für konjunkturelles Kurzarbeitergeld ausgegeben, davon entfielen knapp acht Milliarden Euro auf die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge.

Foto: Flughafenarbeiter (über dts Nachrichtenagentur)

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