Berlin - Auf Druck von Wirtschaft und Gewerkschaften erleichtert die Bundesregierung den Zugang zu den Ausbildungsprämien. Anders als bisher sollen im Rahmen des Programms "Ausbildungsplätze sichern" künftig auch solche Betriebe die Prämien erhalten können, die nicht nur im April und Mai, sondern erst in der zweiten Jahreshälfte einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch erlitten haben, teilte das Bundesbildungsministerium auf Anfrage des "Handelsblatts" (Mittwochausgabe) mit.

Die Prämien betragen 2.000 Euro je Lehrling, wenn Betriebe ihr Ausbildungsengagement stabil halten, und 3.000 Euro, wenn sie sogar zusätzliche Azubis einstellen. Zudem soll die Anforderung für den Umsatzrückgang gesenkt werden: Künftig sollen alle Betriebe Prämien erhalten, die seit März entweder in zwei aufeinander folgenden Monaten einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent hatten – oder alternativ einen Rückgang von 30 Prozent über fünf Monate, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Kreise der Allianz für Ausbildung. Bisher war Bedingung, dass der Umsatzrückgang im April/Mai 60 Prozent betrug. 3.000 Euro erhalten daneben auch solche Unternehmen, die Azubis aus einem insolventen Betrieb übernehmen.

Diese Übernahmeprämie sollen künftig auch größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bekommen, teilte das Bildungsministerium mit. Zudem wird diese Maßnahme bis Mitte 2021 verlängert. Das gilt ebenfalls für die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung: Kleine und mittlere Unternehmen, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls von mindestens 50 Prozent ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist. Die Änderungen sollen in der ersten Dezember-Hälfte in Kraft treten.

Foto: Fliesenleger (über dts Nachrichtenagentur)

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