Berlin - Eine EU-weite Untersuchung hat ergeben, dass 42 Prozent der Werbeangaben über die Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen. Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC prüfte in einem sogenannten "Sweep" Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten oder Dienstleistungen auf Webseiten, in Deutschland führte erstmals das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Prüfung gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs durch, teilte das Bundesjustizministerium am Montag mit.
Insgesamt wurden von den Mitgliedstaaten 344 Nachhaltigkeitsaussagen u. a. aus den Bereichen Kleidung, Kosmetik, Lebensmittel, Haushaltsgeräte und Reisedienstleistungen im Hinblick auf übertriebene, falsche oder irreführende Angaben nach dem EU-Verbraucherschutzrecht ausgewertet. In 42 Prozent der Fälle stellte das CPC-Netzwerk irreführende Angaben zur Nachhaltigkeit fest. Durch die Händler wurden demnach keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt, um die Richtigkeit ihrer Angaben überprüfen zu können. In mehr als einem Drittel der Fälle fielen vage und nicht näher erläuterte Aussagen wie "umweltfreundlich" oder "nachhaltig" auf.
Verbraucher entschieden sich immer mehr für umweltfreundliche und nachhaltige Produkte oder Dienstleistungen, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretär Christian Kastrop zu dem Ergebnis. "Manche Unternehmen wittern hier die Chance mit vagen, irreführenden oder übertriebenen Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit ein besseres Geschäft zu machen. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass sich die Verbraucherschutzbehörden diesem `Greenwashing` entschlossen entgegenstellen." Auch die von der EU-Kommission vorgestellte Neue Verbraucheragenda verfolge das Ziel, das "Greenwashing" gegenüber Verbrauchern einzudämmen und vor irreführenden Aussagen zu schützen.
"Dieses Vorhaben unterstützen wir und werden uns intensiv und konstruktiv in die Beratungen einbringen." Als nächsten Schritt werden sich die nationalen Stellen der Mitgliedstaaten mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um die festgestellten Verstöße abzustellen. In Deutschland erfolgt dies regelmäßig nicht auf behördlichem, sondern auf zivilrechtlichem Wege.
Foto: Supermarkt (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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