Berlin - Das "Hinweisgeber-Portal" zur Ermittlung von Steuerbetrügern in Baden-Württemberg stößt auf deutliche Kritik beim Ex-Präsidenten des Bundesfinanzhofs (BFH), Rudolf Mellinghoff. "Ich halte ein solches Meldeportal für Steuerbetrug für rechtsstaatlich bedenklich, sei es auf Länder- oder auf Bundesebene", sagte er dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe).
"Natürlich muss der Staat aufpassen, dass er nicht über das Ohr gehauen wird." Es sei auch richtig, dass es den automatischen Informationsaustausch über Kapitalkonten gebe. "Es ist aber deutlich etwas anderes, wenn ein solches Portal dazu einlädt, zu denunzieren." Mit der Webseite werde "organisatorisch ausdrücklich dazu aufgefordert, Steuerbetrug anzuzeigen".
Dabei lägen in den Finanzämtern ja auch keine Flyer oder Formulare aus, die dafür werben, Steuerstraftäter zu melden, so der Ex-BFH-Präsident. Ein Portal sei zudem nicht einfach ein weiterer oder modernerer Weg für eine Anzeige. Jeder könne sich bereits per E-Mail an die Finanzverwaltung wenden, auch anonym. "Es werden auch Briefe an die Finanzämter geschrieben, häufig um jemandem explizit zu schaden", sagte der Ex-Richter.
Mellinghoff bezweifelt überdies den Nutzen eines Meldeportals. "Aus meiner Erfahrung haben anonyme Anzeigen selten die Qualität, dass dadurch große Steuerbetrugsfälle aufgedeckt werden." Die wirklich großen Steuerfälle seien über ein Portal auch kaum anzuzeigen, weil diese viel zu umfangreich wären. "Im Grunde würde es also doch auf Denunziantentum hinauslaufen", sagte Mellinghoff.
"Wir haben doch auch kein Internetportal eingerichtet, um Verkehrssünder anzuzeigen oder Umweltsünder anzuschwärzen."
Foto: Steuerbescheid (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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