Berlin - Der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Betriebe gefordert, die existenziell unter den Corona-Beschränkungen leiden. Wenn Unternehmen und Selbstständige aus Gründen des Infektionsschutzes ihre Tätigkeit einstellen müssten, werde ihnen vom Staat "ein Sonderopfer zum Wohle der Allgemeinheit auferlegt", sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Daher müsse ihnen "ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Entschädigung eingeräumt werden", so der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts. "Der Gesetzgeber hätte Ausgleichs- oder Entschädigungsregelungen bereitzustellen." Bisher laufe die Förderung nach Ermessen der Exekutive im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, kritisierte Papier. In den Richtlinien stehe ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf Leistung bestehe.

"Das halte ich aus rechtsstaatlichen Gründen für fragwürdig", sagte der ehemals höchste Richter Deutschlands.

Foto: Corona-Lockdown (über dts Nachrichtenagentur)

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