Berlin - Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat die Corona-Regelung zum Homeoffice kritisiert. "Nach meinem Eindruck ist die Homeoffice-Pflicht in gewisser Hinsicht Symbolpolitik", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

Ein Arbeitgeber habe von sich aus kein Interesse daran, Homeoffice zu verbieten, obwohl es von den betrieblichen Abläufen her ohne Weiteres möglich wäre. Er würde "nur dem eigenen Unternehmen schaden, wenn er seine Belegschaft der unnötigen Gefahr einer Erkrankung oder Ansteckung anderer aussetzt", so Papier. "Ich habe daher Zweifel, ob diese Verordnung wirklich so viel verändert." Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Verpflichtung der Arbeitgeber, Homeoffice zuzulassen, erhob der ehemals höchste Richter Deutschlands nicht.

"Notwendig ist dabei eine weit gefasste Befreiungsklausel", sagte er. "Der Arbeitgeber muss bestimmen können, ob Homeoffice aus unternehmensspezifischen Gründen überhaupt denkbar und mit der jeweiligen Tätigkeit vereinbar ist."

Foto: Schreibtisch (über dts Nachrichtenagentur)

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