Mannheim - Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg, Volker Ellenberger hat die Billigung der aktuellen Corona-Maßnahmen mit der Umsatzentschädigung begründet. "Die Umsatzkompensation spielt eine wichtige Rolle beim Abwägungsprozess", sagte Ellenberger dem "Mannheimer Morgen" (Mittwochausgabe). Nur deshalb habe der Verwaltungsgerichtshof gleich sechs Eilentscheidungen die Eingriffe in das Grundrecht auf Berufsfreiheit als verhältnismäßig eingestuft, so der Präsident.

Mit der Pandemie könne die Landesregierung diese Eingriffe nicht allein erklären. Denn sie habe jetzt im Gegensatz zum ersten Lockdown nicht nur die Supermärkte, sondern den ganzen Einzelhandel offen gelassen, Restaurants oder Spielhallen dagegen geschlossen. "Weder das Gemeinwohl noch der Infektionsschutz sind nachvollziehbare Gründe für diese Ungleichbehandlung", sagte Ellenberger. Zwar könne in der Pandemie, in der sich das Infektionsgeschehen ständig ändere, der Bundestag nicht immer wieder neu über die Corana-Regeln entscheiden. "Allerdings stellt sich die Frage, ob die Grundpfeiler nicht im Infektionsschutzgesetz geregelt werden sollten. Also zum Beispiel der Umfang der Corona-Maßnahmen, die Zeitdauer und die Höhe der Entschädigungen", so Ellenberger.

Foto: Corona-Hinweisschild im Einzelhandel (über dts Nachrichtenagentur)

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