Berlin - Bei Einführung einer Impfpflicht könnten hartnäckigen Verweigerern nach Auffassung von Rechtsexperten auch Freiheitsstrafen angedroht werden. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Schon nach geltendem Recht werde ein typischerweise gefährliches Handeln als solches generell unter Strafe gestellt, ohne dass es auf die konkrete Gefährdung identifizierbarer anderer Menschen ankommt, sagte der Göttinger Strafrechtler Gunnar Duttge dem RND. Er verwies auf Paragraf 316 des Strafgesetzbuchs, der für Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,1 Promille eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr androht. Zwar sei es richtig, zunächst aufs mildere Mittel des Ordnungswidrigkeitenrechts zu setzen und Geldbußen zu verhängen, so der Rechtsexperte: Bei einer Zuspitzung der Gefahren und im Fall hartnäckiger Verweigerer seien aber auch Kriminalstrafen denkbar. Dass das Grundgesetz eine Impfpflicht nicht zulasse, sei ein weitverbreiteter Irrtum, sagte Duttge, der an der Universität Göttingen die Abteilung für Medizin- und Biorecht leitet. Die Verwaltungsrechtlerin Kathi Gassner sagte unterdessen dem RND, auch zwei Jahre Freiheitsstrafe "würden passen".

Sie verwies auf diverse bereits verschärfte Straftatbestände, die am 24. November in Kraft traten. So soll neuerdings mit sogar bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wer "gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande" Impfausweise fälscht. Gassner, Autorin eines Standardwerks zum Ordnungswidrigkeitengesetz, lehrt Öffentliches Recht an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.

Foto: Gefängnis (über dts Nachrichtenagentur)

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