Berlin - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält staatliche Entschädigungszahlen für die Wirtschaft bis zum Ende der Corona-Pandemie für rechtlich geboten. "Wir gehen alle davon aus, dass wir möglichst bald einen Impfstoff haben werden. Solange wir allerdings weitere so gravierende Einschränkungen erleben, solange muss es aus meiner Sicht auch Hilfen geben", sagte Lambrecht der "Welt am Sonntag".
Dies mildere die Schwere der Eingriffe ab und trage dadurch auch zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen bei. Allerdings seien die finanziellen Möglichkeiten des Bundes nicht grenzenlos: "Die Bekämpfung der Pandemie ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die von Bund und Ländern gemeinsam zu stemmen ist", so die SPD-Politikerin. Lambrecht stellte sich damit an die Seite von Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU), der ebenfalls eine finanzielle Beteiligung der Länder gefordert hatte.
Allerdings wies die Justizministerin den Vorwurf von Brinkhaus zurück, die Entschädigungszahlungen könnten nicht in der Runde der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen werden, weil der Bundestag das Budgetrecht habe. "In zwei Nachtragshaushalten hat das Parlament die Regierung im Laufe dieses Jahres ermächtigt, Kredite in Höhe von mehr als 200 Milliarden Euro in 2020 aufzunehmen, um die Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen zu bekämpfen", sagte die SPD-Politikerin. "Und genau dies tut die Regierung in enger Abstimmung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder." Die Ministerin kündigte außerdem an, die Verzögerungen bei der Auszahlung der Hilfsleistungen seien nun überwunden.
"Es geht um Steuergeld. Deshalb müssen wir Regeln aufstellen, die Missbrauch verhindern." Das Wirtschaftsministerium habe dafür eine Weile gebraucht. "Jetzt aber läuft die Hilfe an, die Unternehmen können damit rechnen", so Lambrecht.
Foto: Wegen Corona geschlossene Theaterkasse (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: