Berlin - Die Bundesregierung will den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber bis Ende September verlängern. Dies sieht ein entsprechender Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, über den das "Handelsblatt" berichtet.

Die zusätzlichen Kosten für die Bundesagentur für Arbeit (BA) werden darin auf knapp 2,6 Milliarden Euro beziffert, wovon 1,4 Milliarden Euro auf die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge entfallen. Da noch vom Lockdown betroffene Betriebe je nach Entwicklung der Inzidenzwerte erst sukzessive ihre Geschäftstätigkeiten wieder hochfahren könnten, wäre ohne eine Verlängerung der Maßnahmen "verstärkt mit Entlassungen zu rechnen", heißt es in dem Entwurf. Bisher galt für Betriebe, die bis Ende Juni mit Kurzarbeit begonnen haben, der erleichterte Zugang. Es reicht aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind - nicht ein Drittel, wie unter regulären Bedingungen.

Auch für Leiharbeiter ist Kurzarbeit möglich. Diese Regelungen werden nun bis Ende September verlängert. Bis dahin werden Arbeitgebern auch weiter in voller Höhe die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter erstattet, die sie sonst alleine zu tragen hätten. Ab Oktober 2021 wird dann nur noch die Hälfte erstattet, es sei denn, ein Unternehmen bietet im Rahmen der Kurzarbeit eine Qualifizierung an.

Ausgeschlossen wird die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, wenn ein Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat.

Foto: Flughafenarbeiter (über dts Nachrichtenagentur)

Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?

Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: