Bochum - Der Bochumer Medizinethiker Jochen Vollmann dringt angesichts des Rechtsstreits um die Sterbehilfe auf eine rasche Reform des Betäubungsmittelgesetzes. Der Gesetzgeber müsse jetzt endlich seine Hausaufgaben machen, sagte der Leiter des Instituts für Medizinische Ethik an der Ruhr-Uni Bochum der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagsausgabe).
"Das Urteil des OVG zeigt die Grenzen des Betäubungsmittelgesetzes auf und macht damit deutlich, wie wichtig eine neue gesetzliche Regelung der assistierten Selbsttötung in Deutschland ist, die leider immer noch aussteht." Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von 2020 habe jeder Bürger ein Recht auf selbstbestimmte Selbsttötung und das Recht, dafür auch Hilfe in Anspruch zu nehmen, erklärte Vollmann. "Dieses grundlegende Bürgerrecht darf nicht durch politische Verzögerungstaktik ausgehebelt werden, so dass in der Praxis der selbstbestimmungsfähige Patient keine seriöse Hilfe bei der Verwirklichung seines Selbsttötungswunsches findet, die ihm nach unserer Verfassung zusteht." Am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass schwerkranke Patienten kein Anrecht darauf haben, ein todbringendes Medikament zu erhalten.
Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Kläger fordern vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Sitz in Bonn die Erlaubnis zum Kauf des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital, um sich selbst zu töten. Das OVG ließ Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Foto: Apotheke (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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