Karlsruhe - Im Verfahren gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) sind beim Bundesgerichtshof (BGH) Revisionen eingegangen. Das teilte der BGH am Dienstag mit.
Demnach ist der 3. Strafsenat mit der Rechtssache befasst, der nach der Geschäftsverteilung bundesweit für alle Revisionen in Staatsschutzstrafsachen zuständig ist. Die Senatsmitglieder werden sich in einem ersten Schritt zunächst in das Verfahren einarbeiten und das Urteil des Oberlandesgerichts München anhand der Rechtsmittelbegründungen sowie der von den Verfahrensbeteiligten hierzu abgegebenen Stellungnahmen einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterziehen. Dies werde voraussichtlich einige Monate in Anspruch nehmen, so der BGH. Weitere Angaben zum Verfahrensfortgang, insbesondere zu einer Revisionshauptverhandlung, könne man noch nicht machen. Im NSU-Prozess war die Angeklagte Beate Z. des vielfachen Mordes, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte schuldig gesprochen worden.
Sie wurde zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Angeklagten Ralf W., Holger G. und André E. wurden zu Haftstrafen verurteilt, der Angeklagten Ralf W. wegen Beihilfe zum mehrfachen Mord, die beiden anderen wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die vier Angeklagten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt, ebenso der Generalbundesanwalt hinsichtlich des Angeklagten André E.
Foto: Proteste beim NSU-Prozess vor dem Strafjustizzentrum München (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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