Berlin - Im zukünftigen Tesla-Werk in Grünheide dürfen weiterhin vorzeitige Anlagentests durchgeführt werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Mittwoch die Beschwerde mehrerer Umweltverbände gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zurück.

Der neue Beschluss sei unanfechtbar, teilte das OVG mit. Gegenstand des Verfahrens war eine vom Landesamt für Umwelt am 1. Juni 2021 erteilte und für sofort vollziehbar erklärte Zulassung zur vorzeitigen Durchführung von Maßnahmen. Die Zulassung erlaubt bereits vor Erteilung der Genehmigung des Gesamtvorhabens die Erprobung schon installierter Anlagen und Aggregate der Betriebseinheiten Gießerei, Lackiererei und Karosseriebau sowie den Einbau und die Nutzung von Tanks zu Spül- und Testzwecken. Den hiergegen gerichteten Eilantrag der Verbände hatte das Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) abgelehnt.

Die dagegen gerichtete Beschwerde habe schon deshalb keinen Erfolg haben können, weil sie unzulässig gewesen sei, so das OVG. Die Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Umweltverbandes setze nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz unter anderem voraus, dass der Verband geltend mache, "durch die Entscheidung" in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich - hier des Schutzes von Natur und Umwelt - berührt zu sein. Maßgebliche Entscheidung sei die angefochtene Zulassung des vorzeitigen Beginns, eventuelle Beeinträchtigungen durch die noch ausstehende Genehmigung des Gesamtvorhabens oder dessen möglicherweise störfallrelevanten Betrieb genügten insoweit nicht. Die Antragsteller hätten aber nicht geltend gemacht, dass bereits bei den Maßnahmen, deren Durchführung die Zulassung des vorzeitigen Beginns erlaubt, mit nicht angemessen berücksichtigten oder bewältigten Störfällen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen zu rechnen sein könnte, teilte das Gericht mit.

Foto: Standort von neuer Tesla-Fabrik in Brandenburg (über dts Nachrichtenagentur)

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