Frankfurt/Main - Das Frankfurter Arbeitsgericht hat die einstweilige Verfügung gegen den Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgelehnt. Die Bahn könne jedoch noch in Berufung gehen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstagabend.

Er sei erleichtert, dass der Streik als rechtmäßig eingeschätzt wurde, sagte GDL-Chef Claus Weselsky zu dem Urteil. Die Bahn hatte am Vormittag angekündigt, gerichtlich gegen den laufenden Streik vorzugehen und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Streiks seien nur dann zulässig, "wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen", hatte DB-Personalvorstand Martin Seiler gesagt. Nach den jüngsten Äußerungen der GDL gehe es bei dem Arbeitskampf "offenkundig mehr um rechtliche und politische Themen als darum, Lösungen für gute Arbeitsbedingungen am Verhandlungstisch zu finden", so die Bahn.

GDL-Chef Claus Weselsky hatte ein neues Angebot der Bahn zuvor zurückgewiesen. "Dieses Angebot kann kein Mensch und vor allen Dingen keine Gewerkschaft auf dieser Welt annehmen", sagte er im ARD-Morgenmagazin. Es beinhalte die Beschränkung des Geltungsbereiches auf den derzeitigen Tarifvertrag. Die Bahn wolle die Gewerkschaft zwingen, für neue Mitglieder keine Tarifverträge abschließen zu können.

Weselsky warf dem Konzernvorstand vor, damit die "Existenzvernichtung der GDL" anzustreben. Das Angebot der Bahn sei aber auch "inhaltlich nicht annehmbar". Es beinhalte immer noch eine "Nullrunde" für das Jahr 2021. Auch der "Angriff auf die Betriebsrente" sei weiter vorhanden.

Am Mittwoch um 17 Uhr hatte der GDL-Streik im Güterverkehr begonnen, in der Nacht zu Donnerstag begann ab 2 Uhr die Arbeitsniederlegung im Personenverkehr und in der Infrastruktur.

Foto: Lokführer (über dts Nachrichtenagentur)

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