Frankfurt/Main - Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte Stephan E. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, welches am Donnerstagvormittag verkündet wurde.

Demnach wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Gericht folgte mit dem Urteil im Kern der Forderung der Bundesanwaltschaft. Der Mitangeklagte Markus H. wurde unterdessen wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden.

Als Hintergrund gilt ein rechtsextremistisches Motiv - sowohl Stephan E. als auch Markus H. waren Teil der rechten Szene. E. soll die Tat durchgeführt haben - er hatte sie während des Prozesses gestanden.

Foto: Justicia (über dts Nachrichtenagentur)

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