Würzburg - Die bayrischen Behörden sollen im Vorfeld der Tat die Betreuung des Tatverdächtigen abgelehnt haben. Laut eines Berichts der "Welt" (Freitagsausgabe) sollte der beschuldigte Somalier Abdirahman A. bereits Anfang des Jahres auf Anregung einer psychiatrischen Einrichtung einen Betreuer erhalten.

Das entsprechende Verfahren wurde jedoch "mit Beschluss vom 14. April 2021 eingestellt", wie das Amtsgericht Würzburg auf Anfrage mitteilte. Das Gericht kam damals laut eigener Auskunft zu dem Schluss, dass bei A. "keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte." Der heute 24-Jährige war damals bereits aufgrund psychischer Auffälligkeiten und Bedrohungen mehrfach in den Fokus der Polizei geraten. Am 12. und am 13. Januar dieses Jahres hatte er in Obdachlosenunterkünften in Würzburg mehrere Personen beleidigt und mit einem Messer bedroht.

Im Anschluss nahm die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen auf. Beim Amtsgericht Würzburg waren seit Anfang des Jahres insgesamt vier Verfahren zu A. anhängig. In dem letzten und noch laufenden Verfahren geht es erneut um die Bestellung eines Betreuers. Am 23. Juni, also zwei Tage vor der tödlichen Messerattacke, stellte die Betreuungsstelle der Stadt Würzburg Hinweise auf eine "bestehende Betreuungsbedürftigkeit aufgrund psychischer Auffälligkeiten" fest.

Eine Sachverständige wurde damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Dieses liegt aktuell noch nicht vor.

Foto: Polizeiauto (Archiv) (über dts Nachrichtenagentur)

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