Berlin - Angesichts der Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene in der Corona-Pandemie hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor Täuschungsversuchen gewarnt - ebenso wie die Justizministerin. "Es gibt keine Standards für die Ausstellung von Attesten für Corona-Genesene. Dies lässt Spielraum für Täuschungsversuche", sagte GdP-Vize-Chef Jörg Radek den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).

"Die Einsatzkräfte werden ihre Erfahrung aus der Nachschau von Führerscheinen oder Reisepässen auf die Kontrolle von Impfbüchern anwenden." Es ist laut FdP-Vize Radek entscheidend, dass Impfausweise künftig besser mit technischen Mitteln gegen Fälschungen absichert werden. "Dazu gehört auch die moderne Ausstattung der Polizei. An den Grenzen können Beamte mit speziellen Scannern Dokumente einlesen. Das geht mit Impfbüchern bisher nicht. Hier muss zügig nachgerüstet werden", hob Radek hervor.

Insgesamt begrüßte der GdP-Vize-Vorsitzende die Lockerungen.

"Es ist gut, dass nun ein Teil der Menschen in Deutschland zur Normalität ihrer Freiheit zurückkehren. Die Polizei muss durch gemeinsame Kontrollen mit den Ordnungsämtern Sorge tragen, dass es in den kommenden Wochen keinen Missbrauch mit den Nachweisen von Testergebnissen gibt", sagte Radek den Funke-Zeitungen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht warnte davor, Impfausweise zu fälschen oder sich gefälschte Impfausweise, Test- oder Genesenen-Nachweise zu verschaffen und diese zu nutzen. "Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit empfindlicher Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann", sagte sie der "Welt am Sonntag".

Die Strafen würden nicht nur gegen Fälscher verhängt, sondern auch gegen diejenigen, die gefälschte Dokumente gebrauchten. "Auch wer das echte Dokument eines anderen als sein eigenes ausgibt, macht sich strafbar. Wer täuscht, fliegt schneller auf als er denkt und riskiert ein Strafverfahren." Lambrecht forderte außerdem: "Ein digitales Impfzertifikat muss schnellstmöglich kommen. Wir müssen dabei sicherstellen, dass die Übertragung von gefälschten Impfnachweisen auf das elektronische Zertifikat verhindert wird und die Taten zur Anzeige gebracht werden."

Die Freigabe für die Übertragung solle deshalb dort stattfinden, wo auch geimpft wurde und eine interne Dokumentation existiert. "So kann überprüft werden, dass die Impfung tatsächlich erfolgt ist", sagte Lambrecht der "Welt am Sonntag".

Foto: Impfpass mit Eintrag einer Biontech-Impfung gegen Corona (über dts Nachrichtenagentur)

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